Das Vorgehen im Todesfall ist wie folgt:
Ein Anspruch auf Todesfallkapital entsteht, wenn die versicherte Person vor ihrer Pensionierung stirbt.
Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Altersguthaben vermindert um den Barwert allfälliger Hinterlassenenleistungen (inkl. allfälliger Abfindungen).
Besonders weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die versicherte Person einen – begrenzten – Einfluss auf die im Todesfall begünstigten Personen nehmen kann. Dies betrifft insbesondere die Priorisierung zwischen den Kindern über Alter 18 (oder bis 25, falls solange in Ausbildung), den Eltern und den Geschwistern. Dazu benötigen wir deren schriftliche Willenserklärung.
Bitte melden teilen Sie uns einen Todesfall einer aktiv versicherten Person unter Angabe der folgenden Informationen
- Name des verstorbenen Versicherten
- Kopie Todesschein, falls vorhanden und
- Angaben der Hinterbliebenen
umgehend mit, damit wir alle notwendigen Abklärungen treffen können.
Wir bitten Sie um die entsprechende Informationsvermittlung bei Fragen Ihrer Mitarbeitenden.